Veröffentlicht: May 25, 2020, Bearbeitet: May 25, 2020
Sie dürfen im Rahmen einer ESTA-Genehmigung in die USA kommen, um kommerzielle oder industrielle Aktivitäten durchzuführen oder anzubieten, solange Sie für diese Aktivitäten nicht aus einer US-Quelle, z.B. von einem Unternehmen oder einem Arbeitgeber, entschädigt werden. Einige der kommerziellen oder industriellen Aktivitäten, die erlaubt sind, umfassen die Teilnahme an beruflichen oder geschäftlichen Treffen und Veranstaltungen, die Durchführung von unentgeltlicher unabhängiger Forschung, Vertragsverhandlungen, Rechtsstreitigkeiten oder Treffen mit Geschäftspartnern.
Das dürfen Sie, solange bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Erstens müssen die Geräte oder Maschinen außerhalb der USA hergestellt worden sein. Zweitens können Sie für die geleistete Arbeit keine Entschädigung erhalten, die aus einer US-Quelle stammt. Und drittens muss die Bereitstellung solcher Dienstleistungen im Kaufvertrag zwischen dem Verkäufer und einem US-Unternehmen festgelegt werden, und Sie müssen über das erforderliche spezialisierte technische Know-how verfügen, um diese Dienstleistungen zu erbringen.
Sie können keine finanzielle Entschädigung aus einer US-Quelle erhalten, wenn eine solche Entschädigung Ihre Haupteinnahmequelle darstellt. Als Profisportler können Sie jedoch in die USA kommen, um an Wettbewerben oder Sportveranstaltungen teilzunehmen, für die Sie Geldpreise erhalten können.
In der Regel dürfen Sie dies tun, solange sowohl Sie als auch Ihre Mannschaft ihren Geschäftssitz außerhalb der USA haben. Darüber hinaus müssen alle Bezüge, die Sie als Profisportler erhalten, aus ausländischen (nicht US-amerikanischen) Quellen stammen, und die Aktivitäten Ihrer Mannschaft müssen einen internationalen Aspekt haben oder Teil der von einer internationalen Organisation organisierten Aktivitäten sein.
Das dürfen Sie mit einigen Einschränkungen tun. Erstens sollten Zweck und Dauer Ihres Besuchs ausschließlich der Teilnahme an den Probespielen dienen und nicht dem Leben und der Arbeit in den USA. Außerdem können Sie von einem US-Team keine finanzielle Entschädigung erhalten, die nicht streng an Ihre Ausgaben während des Probespiels gebunden ist (d.h. Hin- und Rückflug, Unterkunft und Verpflegung).
Sie können dies tun, solange Ihre Leistung von einem ausländischen Unternehmen oder einer ausländischen Organisation vergütet wird. Die einzige Entschädigung, die Sie von einer US-Quelle erhalten können, ist auf Ausgaben wie Unterkunft, Verpflegung oder in einigen Fällen auf Preise, die Sie für Ihre Leistung erhalten, beschränkt. Es ist auch möglich, als professioneller Künstler tätig zu werden, wenn diese Aktivitäten Teil eines Kulturaustauschprogramms sind.
Dies sollte höchstwahrscheinlich kein Problem sein, und es ist Ihnen gestattet, durch US-Gewässer zu fahren, solange bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Unabhängig davon, in welchem Land die Yacht registriert ist, muss das Schiff ursprünglich von einem Hafen in einem fremden Land abgefahren sein. Darüber hinaus müssen alle Aufgaben oder Pflichten, die Sie ausführen, ausschließlich mit den Aktivitäten des Schiffes zusammenhängen.
Nur wenn Ihre Aktivitäten nicht als produktive Arbeit angesehen werden oder die aktive Leitung eines US-Geschäfts beinhalten, da diese Aktivitäten ein E-2-Visum erfordern. Im Rahmen eines ESTA sind unter anderem die Teilnahme an beruflichen oder geschäftlichen Treffen und Veranstaltungen, die Durchführung von unentgeltlicher unabhängiger Forschung, Vertragsverhandlungen, Rechtsstreitigkeiten oder Treffen mit Geschäftspartnern erlaubt.
Nein, diese Aktivitäten sind im Rahmen einer ESTA-Genehmigung nicht erlaubt.
Nein, hierfür müssen Sie ein L-1-Visum beantragen.
Ja, das dürfen Sie, solange sich Ihre Rolle auf die Überwachung beschränkt.
Nein, Sie können nicht an solchen Aktivitäten im Friedenskorps auf Basis einer ESTA-Genehmigung teilnehmen. Sie können diese Aktivitäten jedoch mit einem A- oder B-Visum durchführen. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie die in den Abschnitten 9 und 10 (a)(4) des Friedenskorps-Gesetzes genannten Voraussetzungen erfüllen.
Sie dürfen, solange Sie nicht bei einer ausländischen Regierung angestellt sind. Wenn Sie bei einer ausländischen Regierung angestellt sind und an diesem Praktikumsprogramm teilnehmen möchten, müssen Sie ein Visum beantragen.
Sie können, aber nur, wenn Sie einen ausländischen Arbeitgeber haben und Ihre Einkommens- und Arbeitsverpflichtungen im Ausland und nicht in den Vereinigten Staaten angesiedelt sind.
Dies hängt vom Umfang Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit ab. Freiwillige Bauarbeiten sind nicht erlaubt, aber Sie können an Versammlungen teilnehmen, allgemeine Hilfe leisten oder bei Konferenzen oder religiösen Veranstaltungen sprechen.
Sie dürfen solche Aktivitäten im Rahmen einer ESTA-Genehmigung durchführen.
Notfallhelfer dürfen in den USA nicht im Rahmen einer ESTA-Genehmigung in ihrem Beruf arbeiten. Notfallhelfer müssen je nach den Anforderungen des Zoll- und Grenzschutzes (CBP) unterschiedliche Einreiseverfahren durchlaufen.